Starck Kassen und Waagen UG

Phöbener Steig 14B, Berlin, 13591, DE

016090628967

0160 90628967

info@starckwaagen.de

Kassen

Starck Kassen und Waagen UG

Kassen und Kassensysteme für jeden Bedarf

Wir stellen Ihnen ein vielfältiges Angebot an hochwertigen Kassen und Kassensystemen für verschiedene Einsatzbereiche zur Verfügung. Egal, ob Sie Ladenkassen, Kellnerkassen, Einzel- und Verbundkassen, Scanner-Kassen, elektronische Zahlungssysteme oder Systemergänzungen benötigen, bei uns finden Sie garantiert die passende Lösung. Unsere maßgeschneiderten Kassensysteme eignen sich ideal für den Einzelhandel, den Großhandel, die Gastronomie, öffentliche Einrichtungen oder Behörden. Wir verstehen die individuellen Anforderungen verschiedener Branchen und bieten Ihnen eine umfassende Beratung, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen.


Das Kassengesetz

Seit dem 01. Januar 2020 ist das Kassengesetz in Kraft, das manipulationssichere Kassensysteme und Kassenwaagen vorschreibt. Das Bundesfinanzministerium gewährte eine Übergangsfrist bis 30. September 2020 aufgrund von Zertifizierungsverzögerungen. Für Unternehmen mit GdPdU-fähigen Systemen endete die Frist am 31. Dezember 2022.


Ziel des Kassengesetzes

Das Kassengesetz vom 22. Dezember 2016 zielt darauf ab, Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern und effektiv Steuerhinterziehung und Betrug zu bekämpfen. Jede elektronische Kasse und Waage muss eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung besitzen, um alle Vorgänge lückenlos und nachvollziehbar zu protokollieren und Änderungen zu erfassen.

UNSERE PRODUKTE


KV abox3

Unsere Android-Lösung kommt mit vorinstallierter, vielseitiger Software. Das 10-Zoll-Touchpanel im 16:10 Breitbildformat ermöglicht eine bessere Ansicht und gesteigerte Funktionalität. Dank seines kompakten, platzsparenden Formats ist es die perfekte All-in-One-Lösung.

Zum Shop
Kasse Modell KV ABOX3 der Firma Starck UG

Entdecken Sie auch unsere anderen Kassen

Zu unseren Kassen

Informationen zur Anschaffung der TSE

Die Anschaffung der TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) war bis zum 30.09.2020 nachweislich zu veranlassen. Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie jederzeit auf offizielle Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Finanzen zurückgreifen, um sich über die genauen Anforderungen zur TSE zu informieren. Um kompetente Auskünfte zu erhalten, empfehlen wir auch die Beratung durch Ihren Steuerberater. Ein Steuerberater ist mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vertraut und kann Sie individuell auf Ihre unternehmensspezifische Situation hinweisen und beraten.

Kontakt zu Strack Waagen und Kassen UG

Sie haben Fragen?

Für mehr Informationen zu unseren Dienstleistungen und Produkten nutzen Sie am besten das Kontaktformular.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Kontakt
Share by: