Starck Kassen und Waagen UG

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Service

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Professionelle Unterstützung und schnelle Lösungen für Ihre Kassen und Waagen

Nach dem Kauf einer neuen Kasse oder Waage stellt sich die Frage: was nun?

Es ist alles angekommen, ausgepackt und aufgestellt. Die Bedienungsanleitung gelesen und dennoch sind Fragen offen.


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Einfache Anmeldung für geeichte Waagen - Jetzt informieren!

Gem. §32 MessEG besteht eine Anzeigepflicht für die Verwender von geeichten Waagen. Um diese Anzeige einfach und schnell durchzuführen haben wir hier den entspechenden Link für die zentrale Anmeldeplattform der deutschen Eichbehörden hinterlegt.

Zur Anmeldung

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme: Was Sie wissen müssen

Auch alle elektronischen Kassensysteme sind von der Meldepflicht laut Abgabenordnung (AO) betroffen. Binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme sind diese beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Trotz der Meldepflicht mussmomentan noch nichts unternommen werden, da noch keinen Vordruck zur Kassenmeldung existiert. Das Anmeldeformular soll voraussichtlich Januar 2024 über das Portal "Mein Elster" zur Verfügung gestellt werden. Alle bis dahin per Mail oder Brief angezeigten Kassensysteme werden bis auf weiteres nicht berücksichtigt. Im Zweifel sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an.

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